nd-aktuell.de / 22.04.2016 / Politik / Seite 13

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Schon wieder: Stendals Stadtrat wurde nicht ordnungsgemäß bestimmt, sagt die Justiz

In der 40 000-Einwohner-Stadt Stendal (Sachsen-Anhalt) musste die Stadtratswahl von 2014 bereits einmal wiederholt werden. Nun droht erneut eine Wahlwiederholung.

Magdeburg. Auf Stendal in Sachsen-Anhalt könnte erneut eine Neuwahl zum Stadtrat zukommen. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Magdeburg einem Kläger recht, der die Gültigkeit der wiederholten Wahl im vergangenen Sommer anzweifelt. Sollte der Stadtrat der 40 000-Einwohner-Stadt dagegen keine Berufung einlegen, müsse neu gewählt werden, sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Christoph Zieger, dpa. Der Vorwurf des Klägers: Die FDP-Kandidaten zur Stadtratswahl seien nicht wie vorgeschrieben in geheimer Wahl aufgestellt worden. In dem zur parteiinternen Abstimmung genutzten Hotelraum habe es keine Wahlkabinen gegeben. Die Handschriften der 13 FDP-Vertreter auf den Stimmzetteln hätten zudem im Nachhinein identifiziert werden können.

Denn: Bei Betreten des Hotelzimmers trugen sich die Wahlberechtigten erst auf einer Anwesenheitsliste ein und mussten dann bei der Wahl den Namen des Kandidaten handschriftlich notieren und mit dem Vermerk »ja«, »nein« oder »Enthaltung« versehen. Das bestätigte eine Zeugin, die die Abstimmung geleitet hatte. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Stadtratswahl bei ordnungsgemäßer Kandidatennominierung anders ausgegangen wäre, sagte der Richter während der Verhandlung. Die FDP hat einen der insgesamt 40 Stadtratssitze inne.

Im Sommer 2015 musste die Stadtratswahl vom Mai 2014 nach Manipulationsvorwürfen bereits einmal wiederholt werden. Bei jener Wahl vor zwei Jahren sollen Dutzende Stimmen per Briefwahl abgegeben worden sein, die gar nicht von den jeweiligen Wählern stammten. Stendal erwägt, das jüngste Gerichtsurteil anzufechten. Zunächst müssten zwar der Wortlaut und die Begründung des Urteils abgewartet werden, sagte ein Stadtsprecher. Die Tendenz aus Sicht der Verwaltung gehe aber dahin, das Urteil anzufechten. Das letzte Wort darüber habe dann der Stadtrat selbst. Dieser habe nun etwa einen Monat Zeit, über eine mögliche Berufung zu entscheiden. dpa/nd