nd-aktuell.de / 26.04.2016 / Politik

Norwegen geht im Fall Breivik in Berufung

Menschenrechte seien durch die Isolationshaft nicht verletzt worden

Im Streit um die Menschenrechte des Anders Behring Breivik geht der norwegische Staat gegen ein Urteil zugunsten des Attentäters in Berufung. Breivik hatte gegen den Staat geklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen.

Oslo. Im Streit um die Menschenrechte des Massenmörders Anders Behring Breivik geht der norwegische Staat gegen ein Urteil zugunsten des Attentäters in Berufung. Der Verbrecher hatte wegen seiner Isolationshaft gegen den Staat geklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen. Man sei weiterhin der Auffassung, dass Breiviks Haftbedingungen nicht »unmenschlich oder erniedrigend« seien, teilte Justizminister Anders Anundsen am Dienstag mit.

Ein Osloer Gericht hatte den Staat für einen Bruch von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verurteilt und unter anderem die Länge und mangelhafte Begründung der Isolation angeführt. Der Staat sei weder mit der Auslegung des Gesetzes durch das Gericht noch mit der Beweisführung einverstanden, hieß es in der Mitteilung des Justizministeriums.

Der Attentäter Anders Behring Breivik blieb auch nach seinem juristischen Etappensieg gegen den norwegischen Staat vorerst in Einzelhaft. Angesichts der Berufungsmöglichkeit war das Urteil vom Mittwoch noch nicht rechtskräftig, weswegen die Haftbedingungen nicht geändert wurden, sagte Gefängnisdirektor Ole Kristoffer Borhaug am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. »Vor der Praxis müssen die Regeln geändert werden.«

Breivik, der wegen 77-facher Tötung verurteilt ist, sitzt seit fast fünf Jahren in Einzelhaft und wird nach jedem Hofgang streng kontrolliert. Auch seine Korrespondenz mit der Außenwelt und seine Besucher werden überwacht. Ein Gericht in Oslo hatte am Mittwoch auf seine Klage hin geurteilt, die langjährige Einzelinhaftierung sei »unmenschlich« und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Breiviks Anwalt Oystein Storrvik forderte daraufhin, die Einzelhaft im Hochsicherheitsgefängnis Skien müsse umgehend aufgehoben werden. Der norwegische Staat hat noch nicht entschieden, ob er Berufung einlegt.

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen.

Norwegen legt großen Wert auf einen humanen Strafvollzug, in dem der Rehabilitierungsgedanke Vorrang vor der Bestrafungsabsicht hat. Breiviks Haftbedingungen sind im internationalen Vergleich komfortabel. Ihm stehen drei Zellen zur Verfügung: ein Schlafraum, ein Arbeitszimmer und ein Fitnessraum. Agenturen/nd