FAZ und SZ unterliegen

Perlentaucher-Urteil

Das Landgericht Frankfurt (Main) hat eine Klage der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« und der »Süddeutschen Zeitung« gegen das Online-Magazin »perlentaucher.de« abgewiesen. FAZ und SZ sahen ihre Urheber- und Markenrechte verletzt, weil der Internetanbieter sogenannte »Perlentaucher-Notizen« - kurze Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in Zeitungen erschienen sind - an Internet-Buchhändler lizenziert. Unter Berufung auf einen vermuteten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht klagten die Zeitungen auf Unterlassung. Dem gaben die Richter nicht statt: Da die »Perlentaucher-Notizen« eigenständige Inhaltszusammenfassungen seien, die die Lektüre des Originaltexts nicht ersetzen, liege keine Urheberrechtsverletzung vor. Auch die Markenrechte würden nicht verletzt, da auf die Quellen verwiesen wird. Dass eine niveauvolle Online-Presseschau zur Lektüre des Originals anregen könnte, statt davor abzuschrecken, scheinen FAZ und SZ nicht für möglich zu halten. Wir schon. Augenzwinkernd und außergerichtlich klagen wir deshalb an dieser Stelle: »perlentaucher.de« möge es in Zukunft unterlassen, die überregionale Tageszeitung »Neues De...

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