nd-aktuell.de / 03.05.2016 / Ratgeber

Verkehrsrisiko Handy am Steuer

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Wer beim Autofahren Nachrichten in sein Handy tippt, erhöht die Unfallgefahr. Wie groß dieses Risiko ist, haben Forscher mit Beobachtungen in Braunschweig, Hannover und Berlin untersucht. Verkehrspsychologen stellten bei der Beobachtung von 12 000 vorbeifahrenden Autos fest, dass 4,5 Prozent der Fahrer mit dem Handy hantierten.

Der Streit um die Babypause. Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ist selbst in der Babypause. Derweil stocken ihre Reformpläne. Denn der Mutterschutz soll neu geregelt werden. Seit Monaten geht nichts voran bei den entsprechenden Gesetzesplänen. Nun wurde der Gesetzentwurf entschärft, um das Vorhaben flott zu bekommen. Fragen und Antworten im nd-ratgeber.

Bewerbungsunterlagen - Ist ein bisschen tricksen bei Bewerbungsunterlagen erlaubt, schließlich soll ein möglichst guter Eindruck vermittelt werden? Tatsächlich macht mehr als jeder dritte Bewerber falsche Angaben, wenn es um die Darstellung beruflicher Erfahrungen, Qualifikationen oder fachlicher Kenntnisse geht. Viele Bewerber versuchen, ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren. Dabei gehen sie häufig über ein zulässiges Maß hinaus. In den meisten Fällen handelt es sich dabei eher um harmlose Schwindeleien.

Mietminderung - »Um wie viel Prozent kann ich meine Miete mindern?« Wohl kaum eine Frage wird den Rechtsberatern des Berliner Mietervereins (BMV) so häufig gestellt. Das Recht auf Mietminderung ist allgemein bekannt und ausgesprochen beliebt. Zum einen, weil nicht einzusehen ist, dass man bei gemindertem Wohnwert die volle Miete zahlen soll. Zum anderen, weil viele glauben, es gäbe kein anderes Druckmittel, um den Vermieter zur Mängelbeseitigung zu bewegen. Doch angesichts einer immer restriktiveren Rechtsprechung raten Mieterberater zum vorsichtigen Umgang mit der Mietminderung.

Nachbarschaftsrecht - Zwei Grundstücksnachbarn in Berlin-Mahlsdorf streiten. Einer will eigenmächtig den Zaun versetzen, zuungunsten des anderen. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde die Versetzung gestoppt. Einzelheiten über den Streut lesen Sie im nd-ratgeber.

Erbschaft Haus - Fünf Tipps für den reibungslosen Verkauf. Eine Immobilienerbschaft bedeutet oft einen großen bürokratischen Aufwand – von steuerlichen Regelungen, über Anträge wie Erbschein oder Änderung des Grundbucheintrags, bis hin zur Frage: Vermieten, Verkaufen oder selbst nutzen? Was alles zu beachten ist, können Sie im nd-ratgeber nachlesen.

Immobilienkredite - Widerruf von teuren Immobilien-Kreditverträgen. Nach dem 21. Juni 2016 können Immobilien-Darlehensverträge, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten und die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, nicht mehr aufgehoben werden. Darlehensnehmer sollten bis dahin ihre Kreditverträge durch einen versierten Fachanwalt im Hinblick auf Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüfen lassen. Nach zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die Erfolgsaussichten für den Ausstieg aus teuren Kreditverträgen deutlich größer geworden. Über Einzelheiten informiert der nd-ratgeber.

Problemfall Dashcam - Wer mit einer Bordkamera im Auto Personen aufzeichnet, verletzt deren Rechte. Der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar hatte sich mit dem Problemfall Dashcam befasst (siehe nd-ratgeber vom 10. Februar 2016) und dabei auf die unklare Rechtslage der Nutzung dieser Bordkamera im Auto verwiesen. Nun ist ein Gerichtsurteil bekannt geworden, das bereits Mitte Januar gefällt wurde.