Eine Mieterin in München ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand - und das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen. Die Nachbarn forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft unterlasse.
Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ordnete der zuständige Zivilrichter am Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13) genau das an. Im Urteil hieß es, die Betroffene dürfe zwar auch künftig ihre Decke ausschütteln, sie müsse aber streng darauf achten, dass sich darin keine Gegenstände befinden und dass kein Mensch unmittelbar betroffen sei. LBS/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010541.decke-mit-inhalt.html