nd-aktuell.de / 03.05.2016 / Brandenburg / Seite 12

Ferienwohnungen weiter online im Angebot

Trotz des Verbots von Ferienwohnungen in Berlin seit dem 1. Mai haben Hauptstadt-Touristen noch immer eine große Auswahl. Die großen Vermittlungsportale »Airbnb«, »Wimdu« und »9flats« führten am Montag neben einzelnen Zimmern für Feriengäste noch Hunderte Wohnungen. Dabei ist es seit Monatsbeginn verboten, ganze Wohnungen als Ferienwohnungen anzubieten. Wer es dennoch tut, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld. Damit will das Land den engen Wohnungsmarkt entspannen. Nach dem Gesetz sind Ausnahmen möglich. Erlaubt bleibt es zudem, die eigene Wohnung während des eigenen Urlaubs unterzuvermieten - bei Mietern, sofern der Vermieter einverstanden ist. »Die Gesetzeslage ist klar, nun kommen die Bezirke ins Spiel«, sagte Martin Pallgen, der Sprecher der Senatsbauverwaltung. Die Behörden der zwölf Bezirke müssen nun für jede einzelne Wohnung prüfen, ob sie legal angeboten wird. dpa/nd