Ferienwohnung in Neukölln besetzt
Aktivisten wollen auf Zweckentfremdung von Wohnraum aufmerksam machen
In Berlin-Neukölln haben Aktivisten am Dienstagnachmittag eine Ferienwohnung besetzt. Das Bündnis »Stopp Ferienwohnungen« will damit ein Zeichen gegen Zweckentfremdung setzen und den Mangel bezahlbarer Wohnungen ins Bewusstein holen. »Wir wollen dem staatlich gewollten Versagen bei der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen konkretes Handeln entgegensetzen«, teilten die Aktivisten am Dienstag mit. Das Apartment am Maybachufer liegt in einem normalen Wohnhaus.
In Berlin gibt es nach offiziellen Angaben rund 25000 Ferienwohnungen. Recherchen des Bündnisses zufolge finden sich allein auf dem Internetportal AirBnB zwischen Kottbusser Straße, Maybachufer, Pannierstraße und Sonnenallee rund 209 Inserate für komplette Wohnungen. »Wohnraum wird so zweckentfremdet und dem Wohnungsmarkt entzogen«, kritisiert das Bündnis. Dabei steige der Profit für die Vermieter durch die unbezahlbaren Kurzzeitmieten um das Zehnfache. Trotz des Zweckentfremdungsverbots sei ein Ende dieser Situation nicht abzusehen.
»Es gibt keine Wohnungsnot in Berlin, wir müssen uns die Wohnungen, leeren Häuser und Bürogebäude nur zurücknehmen«, heißt es in einer Mitteilung der Aktivisten. Bereits Ende März hatte das Bündnis versucht, eine Ferienwohnung in Kreuzberg zu besetzen. Ein Hausbewohner war allerdings auf die Gruppe aufmerksam geworden und benachrichtigte die Polizei.
Im Januar hatten Aktivisten der Erwerbsloseninitiative Basta eine Ferienwohnung im Wedding regulär angemietet und zum sozialen Zentrum erklärt. Im Wedding werden mehrere hundert Ferienwohnungen angeboten, während nur wenige günstige Wohnungen auf dem Markt zu haben seien, so die Initiative.
»Nach der Beschlagnahmung in Berlin-Wedding durch Aktivisten und einem ersten gescheiterten Besetzungsversuch in Kreuzberg nehmen wir den Faden auf und hoffen auf weitere Aktionen, um das Recht auf Stadt für alle durchzusetzen«, kündigte die Gruppe an.
Zum 1. Mai 2014 hatte der Senat das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum eingeführt. Es soll dafür sorgen, dass der in Berlin immer knapper werdende Wohnraum ausschließlich zum Wohnen genutzt wird. Wohnungsleerstand, Abriss und die Umwandlung von Wohnungen in Büro- oder Gewerberäume sowie die Nutzung als Ferienwohnung oder zur Zimmervermietung sind untersagt und nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Bis zum 30. April konnten Vermieter von Ferienwohnungen bei den Bezirken eine Genehmigung beantragen. Wer danach noch komplette Wohnungen ohne Genehmigung vermietet, handelt illegal und riskiert bis zu 100000 Euro Bußgeld.
Das größte Online-Portal für Ferienwohnungen AirBnB hatte eine Ausnahme für Nutzer seines Portals erbeten, das hat der Senat aber abgelehnt. Daraufhin kündigte Airbnb vielen Anbietern die Zusammenarbeit, die offensichtlich mehrere Wohnungen im Angebot hatten. Heute werden noch immer Hunderte Wohnungen auf den gängigen Portalen angeboten. jot
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