Karlsruhe. Die Opposition im Bundestag hat keinen Anspruch auf mehr Rechte. Das gilt auch, wenn sie - wie zur Zeit - nur sehr klein ist, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Es wies damit Forderungen der Linkspartei nach einer Grundgesetzänderung zurück. Deren Fraktion sah sich benachteiligt, weil ihr etwa die Möglichkeit verwehrt sei, ein Gesetz vom Verfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. Dafür wären 25 Prozent der Abgeordneten nötig. Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und LINKEN derzeit aber nur 127 der 630 Abgeordneten gegen die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD - also rund 20 Prozent.
Die Grünen, die sich an dem Gang nach Karlsruhe nicht beteiligt hatten, zeigten sich von dem Urteil enttäuscht. »Es gibt in der Situation einer übergroßen Koalition gute Gründe, die Festschreibung von Rechten kleiner Minderheiten zu verankern«, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann. Agenturen/nd Seiten 4 und 5
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1010771.niederlage-fuer-linksfraktion.html