Oberlandesgericht weist Sylter Fluglärmklagen ab

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Schleswig. Das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig hat am Freitag die Lärmschutzklagen zweier Anwohner gegen den Flughafen Sylt zurückgewiesen. Die eingeforderte Obergrenze von 55 Dezibel würde derzeit eingehalten, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung. »2011/12 war ein Maximum an Bewegungen im Flugverkehr erreicht, inzwischen ist das Verkehrsaufkommen rückläufig«, sagte er. Zwei Anwohner aus Keitum und Wenningstedt hatten vor dem OLG erstreiten wollen, dass die maximal zulässige Dezibelzahl für den Flughafen auf der Urlaubsinsel reduziert wird. Mit der Ablehnung der Berufungsklagen ließ der 17. Zivilsenat offen, ob dies zivilrechtlich überhaupt entschieden werden kann. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor eine Grenze von 60 Dezibel festgelegt. dpa/nd

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