Moorheilbad mit einigem Wenn und Aber

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 2 Min.
Der älteste Kurort im Land Brandenburg, Bad Freienwalde, darf seinen Status als staatlich anerkanntes »Moorheilbad« behalten, wenn er die ihm erteilten Auflagen erfüllt.

Die Schatten eines drohenden Verlusts des Heilbad-Status über der Stadt Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) sind zumindest vorerst verflogen. Der traditionsreiche Kurort darf seinen imageträchtigen Titel »Moorheilbad« behalten. Das hat Gesundheitsministerin Diana Golze (LINKE) entschieden. Das Gesundheitsministerium erteilt Bad Freienwalde im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium aber klare Auflagen. Sollte die Stadt nur eine der vier Auflagen nicht fristgerecht erfüllen, würde umgehend ein Widerrufsverfahren mit dem Ziel der Aberkennung des Prädikats »Moorheilbad« eingeleitet werden, teilte das Ministerium am Mittwoch mit.

Die neuen Auflagen, mit denen es die Stadtverwaltung um Bürgermeister Ralf Lehmann (parteilos) zu tun bekommt, ähneln denen, die der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte Brandenburgs bereits in der Vergangenheit formuliert hatte. Defizite bei der Erfüllung hatten den Rat veranlasst, das Aberkennungsverfahren in Gang zu setzten.

Zunächst muss die Stadt bis zum 30. Juni 2016 dem Infrastrukturministerium ein verbindliches Angebot zum Rückbau der Brücke unterbreiten, über die die Bundesstraße 158 durchs Stadtzentrum verläuft. Ferner geht es um die Vorlage eines Flächennutzungsplanes bis zum 31. Dezember 2016, einer Kurort-Konzeption bis zum 31. Juli 2017 sowie um die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung der kurörtlichen Angebote und Infrastruktur bis zum 30. Juni 2020.

»Die Verantwortlichen in Bad Freienwalde bekommen nun letztmalig eine Chance, durch eigenes Tun und verbindliche Maßnahmen das mehrfach bekundete Bemühen um die Erhaltung des Prädikates als ›Moorheilbad‹ unter Beweis zu stellen«, erklärte Ministerin Golze in Potsdam.

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