nd-aktuell.de / 01.06.2016 / Ratgeber / Seite 25

Streitfaktor Teilungserklärung

Wohneigentum

Warum ziehen Wohnungseigentümer wegen eines Kamins vor Gericht? Der Verbraucherschutzverband Woh- nen im Eigentum (WiE) klärt über Kleingedrucktes auf.

Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen werden beim Wohnungskauf kaum beachtet. Nur den wenigsten Wohnungskäufern ist bewusst, welchen großen Einfluss diese Dokumente auf ihre Geldanlage und das Zusammenleben mit den Miteigentümern haben. Unwirksame oder unausgewogene Regelungen führen oft zu teurem Streit. WiE gab einen neuen, kostenfreien PDF-Ratgeber zur Prüfung von Teilungserklärungen heraus.

Hier ein typischer Erfahrungsbericht eines Wohnungseigentümers: In unserer Gemeinschaftsordnung steht, dass erforderliche Zustimmungen nur aus wichtigem Grund versagt werden können. So wird bei der Abstimmung gestritten, ob ein Nein überhaupt zählen darf - bis hin zur Anfechtungsklage, die zurzeit wegen der verweigerten Zustimmung zur Errichtung eines Kamins in einer Wohneinheit läuft.

Dieses Beispiel zeigt: Wie viele Nerven und wie viel Geld die Eigentumswohnung am Ende kosten wird, hängt auch von der Güte der Teilungserklärung ab. Die unterschreiben Wohnungseigentümer beim notariellen Erwerbsvertrag mit.

»Es ist nicht Aufgabe des Notars, Sie über Fallstricke in der Teilungserklärung zu informieren«, warnt WiE-Sprecherin Sabine Feuersänger. »Auch wenn es lästig ist: Sie sollten dieses Klauselwerk vor dem Kauf einer Wohnung lesen, verstehen und sich am besten auch fachlichen Rat dazu einholen.«

Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat WiE für diesen Ratgeber Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen ausgewertet, Fallstricke entlarvt und gute Lösungen skizziert. Weiter gibt der Verband auch eine aktualisierte Muster-Gemeinschaftsordnung heraus, die Wohnungseigentümer mit ihrer Urkunde vergleichen können. WiE/nd

Kostenfreier Download der Dokumente: www.wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung[1]

Links:

  1. http://www.wohnen-im-eigentum.de/gemeinschaftsordnung