nd-aktuell.de / 01.06.2016 / Politik / Seite 11

Rückwirkend nur noch bis Anfang 2000

Thüringen: Neuregelung der Straßenbaubeiträge kommt

Erfurt. Seit Jahren wird in Thüringen über die umstrittenen Beiträge für den Straßenausbau diskutiert. Nun hat die Landesregierung einen ersten Schritt hin zu einer Neuregelung gemacht. Ob sich damit die Debatte erledigt hat, bleibt jedoch abzuwarten.

Das rot-rot-grüne Kabinett billigte am Dienstag in erster Beratung den Vorschlag von Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) zur Neuregelung der Beiträge für den Straßenausbau. Das teilte Poppenhägers Ressort in Erfurt mit. Demnach soll die Abgabe künftig rückwirkend bis zum 1. Januar 2000 erhoben werden. Bislang müssen die Kommunen ihre Einwohner bis 1991 zur Kasse bitten. Bei erfolgten Arbeiten vor dem Stichtag 2000 können die Städte und Gemeinden bald selbst entscheiden, ob sie Beiträge dafür kassieren oder nicht.

»Mit dem Beschluss des Kabinetts ist nun der Weg frei für die Anhörung, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände«, erklärte der Landesinnenminister. Sollten sich bei den Gesprächen Änderungen ergeben, können sie laut Innenministerium noch eingearbeitet werden. Der zweite Durchgang im Kabinett soll in den nächsten Wochen erfolgen. Danach beschäftigt sich der Landtag damit.

Vor allem die Stichtagsregelung dürfte noch für Diskussionen sorgen. Sie müsse »wohl überlegt und verfassungsrechtlich begründet sein«, stellte eine Sprecherin der LINKE-Fraktion im Landtag klar. Das werde geprüft. Nach früheren Medienberichten hatte die LINKE für den 1. Januar 2006 als Stichtag plädiert und dies mit einem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgericht begründet. Es hatte sich 2005 mit der Abgabe befasst. Die LINKE wollte sie ursprünglich abschaffen.

Unterdessen drohte die Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben erneut damit zu klagen. Sie rief die Landesregierung auf, in einem ersten Schritt die Abgabe rückwirkend auf vier Jahre zu begrenzen. Sollte die rot-rot-grüne Landesregierung an ihren Plänen festhalten, wolle man die »angekündigte Verfassungsbeschwerde wegen einer unzulässigen Rückwirkung in die Tat umsetzen«, erklärte der Vorsitzende der Bürgerallianz, Wolfgang Kleindienst.

Nach der Verabschiedung im Parlament wolle die Bürgerallianz gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer das Gesetz bewerten und »der unmittelbare Gang zum Bundesverfassungsgericht« prüfen, kündigte Kleindienst an. Er nannte die Abgabe Gift für die Kaufkraft und Konjunktur. Langfristig sollten die Beiträge deshalb abgeschafft werden. Kleindienst rechnet mit einem solchen Schritt nicht mehr vor Ende dieser Legislaturperiode 2019. dpa/nd