nd-aktuell.de / 08.06.2016 / Ratgeber / Seite 25

Verwalter- und Reparaturfragen

Urteile rund ums Wohneigentum

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Wählt eine zerstrittene Eigentümergemeinschaft einen Verwalter, an dessen Neutralität aufgrund seines engen Kontakts mit einem der streitenden Eigentümer Zweifel bestehen, ist die Wahl ungültig, weil keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gegenpartei zu erwarten ist. Fehlt es ihm zudem fachlicher Kompetenz, ist er als Verwalter ungeeignet (Landgericht Düsseldorf, Az. 25 S 7/13).

Immer wieder gibt es bei der WEG-Jahresabrechnung Streit, was zum Gemeinschaftseigentum, was zum Sondereigentum, dessen Reparatur die betroffenen Eigentümer allein finanzieren müssen. Außen anliegende Rollläden gehören nur dann zum Sondereigentum, wenn sie nicht in die Außenmauer integriert sind, montier- oder demontierbar sind, ohne die Fassade zu beeinträchtigen. Anders handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. (Amtsgerichts Würzburg, Az. 30 C 1212/14 WEG). OnlineUrteile.de