Geschäfte mit Falschgold

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Im Prozess um Anlagebetrug mit vorgetäuschten Goldgeschäften in Millionenhöhe haben die Verteidiger der Verlesung des Anklagesatzes vor dem Landgericht Berlin widersprochen. Dieser entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, hieß es in einem zu Prozessbeginn am Donnerstag verlesenen Antrag. Die sechs 46- bis 67-jährigen Beschuldigten sollen von gutgläubigen Anlegern fast 55 Millionen Euro erschwindelt haben. Zur Täuschung seien rund 3,6 Tonnen Falschgold beschafft worden. Die Staatsanwaltschaft geht von etwa 6000 Geschädigten aus. Ihnen sei in Hochglanzprospekten und über Vermittler ein gewinnbringender Goldhandel vorgegaukelt worden. Tatsächlich seinen keine Goldbarren gekauft worden, sondern größtenteils Dummys aus minderwertigem Material mit einem hauchdünnen Überzug aus Gold.

Anwälte bezeichneten die Anklage als mangelhaft. So seien die 6000 Geschädigten im Anklagesatz nicht »individualisiert« angegeben worden. dpa/nd

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