München. Die Flüchtlingsbewehungen belasten deutsche Staatsanwälte mit Hunderttausenden ergebnislosen Verfahren. Im vergangenen Jahr und im ersten Quartal dieses Jahres leiteten deutsche Strafverfolger mindestens 672 561 Ermittlungen wegen unerlaubter Einreise und sonstiger Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz ein, ergab eine Umfrage der dpa. Brandenburg und Thüringen hatten noch keine Zahlen für das erste Quartal angeben können. Von Januar 2015 bis März 2016 wurden mehr als die Hälfte dieser Fälle - 357 049 - wegen Geringfügigkeit eingestellt. Daneben gibt es noch weitere Einstellungsgründe. Am stärksten belastet ist Bayern, weil dort die meisten Flüchtlinge einreisen. Dort wurden von Januar 2015 bis März 2016 knapp 269 000 solcher Verfahren angelegt, von denen 230 000 wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Illegale Einreise muss verfolgt werden, Flüchtlinge fallen aber unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Dass sie oft kein Visum haben, wird nicht bestraft. dpa/nd