Fehlerhafter EnEV-Nachweis

Urteil

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  • Lesedauer: 1 Min.

Auf Basis des fehlerhaften EnEV-Nachweises seines Energieberaters ließ ein Bauherr im Einfamilienhaus eine Wärmepumpen-Heizungsanlage mit zu geringer Leistung einbauen. Nun verlangte er vom Berater 10 000 Euro Vorschuss für die Umrüstung der Heizung.

Kein Anspruch auf Schadenersatz, entschieden Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main (18 U 38/14). Der EnEV-Nachweis des Energieberaters vor Baubeginn solle die energetische Qualität des zu errichtenden Gebäudes belegen und nicht die optimale Heizungsart ermitteln. Das könne allerdings nur die Heizlastberechnung eines Fachmannes leisten. Und auf die hätte der Bauherr nicht verzichten dürfen. OnlineUrteile.de

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