nd-aktuell.de / 15.06.2016 / Brandenburg / Seite 10

Damit die Schöpfwerke nicht untergehen

Neufassung des Wassergesetzes soll die Finanzierung neu regeln

Wilfried Neiße
Die rot-rote Landesregierung plant eine Neufassung des Wassergesetzes. Dabei geht es auch um den Unterhalt Abertausender Schöpfwerke in Brandenburg.

»Ich bin der Auffassung, dass das Land einen finanziellen Beitrag zur Erhaltung der Struktur und zur Gewässerunterhaltung leisten muss«, sagte Linksfraktionschef Ralf Christoffers am Dienstag im Landtag. Für eine Neufassung des Wassergesetzes liegt ein Entwurf des Agrarministeriums vor, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet.

Die Bewirtschaftung sei »nicht allein eine Aufgabe der Wasser- und Bodenverbände«, meinte Christoffers. Das Problem sei, wer den aufwändigen Erhalt der Schöpfwerke und auch die notwendige Entkrautung der vielen künstlichen Fließe und Entwässerungsgräben bezahlt. Nicht jeder Land- oder Waldbesitzer habe gleich viel von dieser Struktur, sei unter Umständen also nicht bereit, vergleichsweise hohe Rechnungen zu bezahlen. Christoffers sprach sich dafür aus, dass die Städte und Gemeinden in den Gremien der Wasserverbände 50 Prozent des Stimmen reserviert bekommen sollten.

Auf die Frage, ob für das Anlegen eines Überschwemmungsgebiets an der Oder tatsächlich 1000 Kleingärten geopfert werden müssen, sagte Christoffers, dass die Hochwasserkatastrophen der vergangenen 20 Jahre gezeigt haben, dass Polder zwingend notwendig seien.

Schon heute subventioniert das Agrarministerium den Betrieb von Schöpfwerken. Darauf machte SPD-Fraktionschef Mike Bischoff aufmerksam. Im Land Brandenburg gebe es Industrien, die einen hohen Wasserverbrauch haben, beispielsweise einen hohen Bedarf an Kühlwasser haben. Es dürfe nicht dazu kommen, dass ein Standortvorteil des Bundeslandes aufgrund unangemessen hoher Wasserentgelte zu einem Nachteil werde.

Es sei »unbestritten«, dass es Bedarf gebe, das Wassergesetz zu überarbeiten. Zur Frage der Landesbeteiligung wolle er sich aber nicht äußern, bevor der Gesetzentwurf nicht vorliege, sagte Bischoff. Es sei sicherzustellen, dass »nicht zu Lasten der Allgemeinheit Kosten abgewälzt werden«.

In den 1990er Jahren geriet das System der Gewässerunterhaltung in eine Schieflage. Tausende Wehre und andere Anlagen, die vor 1990 von den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) gebaut und erhalten wurden, gingen in Sumpf und Kraut unter und waren nicht mehr betriebsbereit. Das zu DDR-Zeiten ausgeprägte Bewässerungssystem der landwirtschaftlichen Flächen gehörte der Geschichte an. Die eher minderwertigen Böden in Brandenburg wurden eine Zeit lang noch mit Landes- und EU-Hilfe bewässert. In der Förderperiode 2000 bis 2006 wurden noch rund 700 Projekte der Bewässerung von der EU gefördert. Die Zuschüsse lösten Investitionen von insgesamt 19 Millionen Euro aus. Fördergeld bekamen Landwirte, wenn sie Maschinen und Anlagen zur Förderung von Wasser errichten, erwerben oder modernisieren wollten, beispielsweise Brunnen, Rohrleitungen, Pumpen und Beregungsanlagen. Allerdings mussten die Antragsteller die Wirtschaftlichkeit der Investition nachweisen und für eine möglichst optimale Auslastung sorgen. Etwa eine Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche gelten in der sprichwörtlichen märkischen Streusandbüchse als »naturbedingt benachteiligt«.