nd-aktuell.de / 29.06.2016 / Brandenburg / Seite 10

Behörden zu Vattenfalls Diensten

Vorwurf der Manipulation von Messwerten ist Thema in Umweltausschuss des Landtags

Ralf Hutter
Zwei Landesämter vertuschen das Ausmaß der Gewässerverockerung durch den Braunkohletagebau, und die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht ernsthaft - das werfen Umweltschützer den Behörden vor.

Dokumente scheinen zu belegen, dass von Behörden in Potsdam und Cottbus der vorgeschriebene Umweltschutz außer Kraft gesetzt wird, wenn er den als wichtig erachteten Energiekonzern Vattenfall stört. Es geht um die seit Jahren diskutierte Verockerung, also Braunfärbung von Gewässern durch Eisenhydroxid. Die Verockerung ist eine Spätfolge des Braunkohletagebaus. Für den Menschen ist sie angeblich nicht gefährlich, aber für manche Wassertiere stellt die Trübung eine existenzielle Bedrohung dar.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat nun im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Dokumente gesichert, die zeigen, dass die Behörde jahrelang verschleiert hat, wie hoch die Belastung von Bächen in der Umgebung des Tagebaus Welzow-Süd gewesen ist. Der BUND hatte schon 2014 in Wasserproben mehrere und zum Teil massive Überschreitungen der vom Bergamt 2008 selbst festgelegten Grenzwerte für Eisen festgestellt. Auch eine Messung im Auftrag der Landtagsfraktion der Grünen erbrachte 2014 ein Zehnfaches der erlaubten Werte.

Damals bezeichnete die Landesregierung die von den Grünen ermittelten Werte als »nicht plausibel« und stellte sogar die Kompetenz des beauftragten Labors in Frage. Die nun bekannt gewordenen Dokumente erklären die Diskrepanz zu den offiziellen Werten. So beantragte Vattenfall in einem Brief vom 28. Januar 2010 an das Bergamt, fünf Messstellen zu verlegen - analog zur bereits erfolgten Verschiebung von zwei anderen, wie das Unternehmen erwähnte. »Mit der Verlegung der Probenahmestelle in Fließrichtung können die Gehalte deutlich gesenkt werden«, schrieb Vattenfall. An den besagten fünf Stellen wurden die Eisengrenzwerte fast durchgängig überschritten, wie eine beigefügte Tabelle zeigte.

Das LBGR genehmigte die Verlegung der Messpunkte. Dabei gelten die Grenzwerte für das eingeleitete belastete Wasser an sich, und nicht für irgendeine Stelle weiter flussabwärts. Welche fachliche Begründung kann es für so eine Verlegung geben? Fachleute, die unerkannt bleiben möchten, sagen auf Anfrage: keine. Die Behörde selbst möchte diese wie auch viele weitere Fragen derzeit nicht beantworten.

Dass dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bergamt steht unter Druck, denn der BUND hat Anzeige erstattet. Es gibt weitere Hinweise darauf, dass Vattenfall geholfen wurde. So führte die Regierung 2014 als Antwort auf das Messergebnis der Grünen »Jahresmittelwerte« der Eisenkonzentrationen seit 2009 an elf Messstellen auf. Schon diese Werte zeigten sechs Überschreitungen an, Gegenmaßnahmen wurden aber nur im krassesten Fall erwähnt.

Die dem Bergamt damals schon vorliegenden Quartalsdurchschnittswerte, die der BUND nun öffentlich gemacht hat, zeigen aber viele und teils erhebliche Überschreitungen. Die werden in den Jahreswerten unsichtbar. Das ist als Verschleierung anzusehen. Die Grenzwerte werden vom Bergamt selbst »Eingreifwerte« genannt. Sprich: Wenn so ein Wert gemessen wird, dann muss etwas geschehen. Doch bis 2014, als der BUND nachbohrte, begnügte sich das LBGR damit, Quartalsdurchschnittswerte von Vattenfall zu empfangen, obwohl es wöchentliche Messungen vorgeschrieben hatte. Das Bergamt blieb weitgehend untätig, obwohl auch von den verlegten Messstellen immer wieder Grenzwertüberschreitungen vorkamen und obwohl es hin und wieder doch auch an den Einleitstellen Messungen gab, die das Gesamtergebnis verschlimmerten. Überschreitungen um 50 Prozent und mehr waren schon bei den Quartalsdurchschnittswerten keine Seltenheit. Einzelne Ergebnisse müssen also noch höher gelegen haben.

In ein zweifelhaftes Licht getaucht wird nun aber auch das Landesamt für Umwelt (LfU). Im Oktober 2014 waren zwei Angestellte mit BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat in der Gegend unterwegs, um die es geht. Man wollte die Bäche in Augenschein nehmen, berichtet Kruschat. Die beiden Leute vom LfU hätten zugestimmt, dass da etwas nicht in Ordnung sei, denn die starke Verockerung sei deutlich sichtbar gewesen. Kruschat sagt, er habe ihnen auch eine im Wald »versteckte«, ungenehmigte Einleitstelle gezeigt, aus der braunes Wasser floss. »Auf telefonische Nachfrage beim Landesumweltamt habe ich dann aber nur gesagt bekommen, dass alles mit dem LBGR geklärt sei«, erinnert sich Kruschat. Dabei lagen auch dem LfU die vom BUND gemessenen alarmierenden Werte vor, versichert er. Die versteckte Einleitstelle habe das LBGR nachträglich genehmigt.

Die dritte Behörde, die in dem Fall nach Ansicht der Umweltschützer ihre Arbeit nicht richtig gemacht hat, ist die Staatsanwaltschaft Cottbus. Nach der vom BUND im Jahr 2014 wegen Gewässerverschmutzung gestellten Anzeige stellte die Staatsanwaltschaft im Mai 2015 das Verfahren ein. Kruschat hat nun auch dort Akteneinsicht genommen und festgestellt: Außer dem LBGR wurden keine Zeugen gehört. Die Staatsanwaltschaft habe zwar sogar Messprotokolle für mehrere Jahre angefordert, sie aber nur für 2015 erhalten. Dass das LBGR seine Aufsichtspflicht verletzt haben könnte, habe die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht in Betracht gezogen. Deswegen hat der BUND nun Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt.

Das Umweltamt verweigert mit Hinweis auf die laufenden juristischen Verfahren eine Auskunft in der Sache. Die Staatsanwaltschaft hat eine Anfrage bislang nicht beantwortet. Für diesen Mittwoch setzte die Grünen-Landtagsfraktion die Angelegenheit auf die Tagesordnung des Umweltausschusses. »Hier steht der Verdacht einer Manipulation von Messwerten mit dem Segen einer Landesbehörde im Raum«, erklärte der Abgeordnete Benjamin Raschke.