Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben und vergleichbare Abgaben gibt es inzwischen in zahlreichen deutschen Städten - und in den meisten wird darüber gestritten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt diese Abgaben »aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab«. Er unterstützt die Klage von drei Hoteliers - aus Bremen, Hamburg und Freiburg - vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1017242.hoteliers-klagen.html