Ärzte stellten überteuerte Totenscheine aus

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Berlin. Ärzte stellen für Totenscheine nach einem Bericht der »Welt am Sonntag« häufig überhöhte Rechnungen aus. Zahlungsaufforderungen von 150 oder 200 Euro an die Angehörigen Verstorbener seien verbreitet, hieß es weiter. Die Gebührenordnung für Ärzte sehe vor, dass für diese Privatzahlerleistung maximal 76 Euro berechnet werden dürfen. Im vergangenen Jahr starben in Deutschland den Angaben zufolge rund 925 000 Menschen, etwas mehr als die Hälfte im eigenen Haus, einem Pflegeheim oder Hospiz. Für fast eine halbe Million Menschen mussten deshalb niedergelassene Ärzte einen Totenschein ausstellen. Die Bundesärztekammer erklärte der »Welt am Sonntag«, man halte die in der Gebührenordnung vorgesehenen Sätze für zu niedrig. epd/nd

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