nd-aktuell.de / 06.07.2016 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 17

Urteil: Home Office ist kein Büro

Kassel. Wer im Home Office arbeitet und sich beim Wasserholen verletzt, kann keinen Arbeitsunfall geltend machen. Das entschied das Bundessozialgericht. Der Unternehmer habe nicht das Risiko zu verantworten, wie der Lebensbereich des Beschäftigten gestaltet sei, hieß es. Im konkreten Fall wollte eine Frau vom Arbeitszimmer in die Küche laufen, auf der Treppe brach sie sich den Fuß. Das Gericht erklärte, die Arbeit zu Hause nehme einer Wohnung nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre. dpa/nd