Eine Übersicht der aktuellen Entwicklung:
Eine Frist für die Zweckverbände der Kommunen, Bescheide über die Kosten zu verschicken, läuft aus. Das führt aber dazu, dass kurz vor dem Stichtag noch Tausende Bescheide verschickt werden. Betroffen sind oft die 1990er Jahre, als viel zu große Abwasserkanäle und Kläranlagen gebaut worden waren.
Das Magdeburger Innenministerium fordert die Abwasserverbände in einem Erlass auf, auf die Eintreibung alter Gebühren vorläufig zu verzichten. Es sei abzuwarten, bis rechtliche Fragen geklärt seien.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 4 L 119/15) stärkt in einem Beschluss den Zweckverbänden den Rücken. Die Erhebung der Beiträge sei rechtmäßig. Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem Fall im Land Brandenburg gebe keinen Anlass, von der hiesigen Rechtsprechung abzuweichen.
Die Linksfraktion im Magdeburger Landtag kündigt den Gang vor das Landesverfassungsgericht an. Man habe eine Normenkontrollklage eingereicht, wonach die Ansprüche bis Ende 2015 nicht verjährten.
Der Landtag Sachsen-Anhalts berät einen Gesetzesentwurf der Koalition, wonach die Verbände auf die Eintreibung der Gelder vorerst verzichten können. Die Linke hat zudem einen eigenen Antrag eingereicht, um die Verbände zu zwingen, auf das Geld zunächst zu verzichten, bis das Landesverfassungsgericht entschieden hat. Weil es ein Kommunalthema ist, geht dieser Antrag der Koalition zu weit. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1018299.entwicklung-im-abwasserstreit.html