Alles im Kaufvertrag aufnehmen

Hauskauf

Beim Verkauf eines Hauses informiert der private Verkäufer über Wohnfläche und andere Eigenschaften des Hauses. Stellt sich später heraus, dass einzelne Angaben nicht zutreffen, kann der Käufer nicht ohne weiteres einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.

Dies kommt nur dann in Betracht, wenn der notarielle Kaufvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält oder der Verkäufer den Käufer wissentlich falsch informiert hat. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) ver-weist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 78/14).

Im entschiedenen Fall hatte der private Verkäufer eines Hauses eine Wohnfläche von rund 200 m2 angegeben. Er überre...


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