Verspäteter Flug: Keine Entschädigung

Europäischer Gerichtshof soll endgültig entscheiden

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Ein Streit deutscher Urlauber um Entschädigung wegen eines verspäteten Flugs wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof. Der Bundesgerichtshof (BGH) bat nach der Verhandlung am Dienstag die Luxemburger Richter um eine Entscheidung.

Die Familie wollte 2012 von Hamburg über Gran Canaria nach Fuerteventura reisen. Weil der erste Flieger eine kleine Verspätung hatte, verpassten sie ihren Anschluss und kamen 14 Stunden zu spät an. Grundsätzlich stehen Passagieren bei einem innereuropäischen Flug dieser Entfernung 400 Euro von der Airline zu, wenn sie drei oder mehr Stunden zu spät am Ziel sind - egal ob mit oder ohne Zwischenstopp. Neu an dem Fall ist, dass zwar beide Flüge bei einem Reiseveranstalter gebucht wurden, aber über verschiedene Fluggesellschaften liefen. Daher ist unklar, ob die erste Airline verantwortlich gemacht werden kann.

Die Karlsruher Richter neigen dazu, den Touristen das Geld zuzusprechen, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Das lasse sich aber aus dem EU-Recht »nicht hinreichend sicher ableiten«. Demnach gilt als Endziel der Ort auf dem Flugschein. Die erste Airline hatte aber keinen Schein für beide Flüge ausgegeben. Keinen Anspruch haben Reisende bei zwei separat gebuchten Flügen.

Für die betroffene Fluggesellschaft Tuifly hatte BGH-Anwalt Hans-Eike Keller vorgebracht, dass diese mit dem zweiten Flug nichts zu tun gehabt habe. Die Reisenden könnten sich mit ihren Forderungen aber an den Veranstalter wenden. dpa/nd

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