nd-aktuell.de / 20.07.2016 / Politik / Seite 2

Der Weg zur Todesstrafe

Istanbul. Die Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei wurde 2004 in Artikel 38 der Verfassung verankert - vor Beginn der EU-Beitrittsverhandlungen im Jahr darauf. Für die Wiedereinführung wäre also eine Verfassungsänderung notwendig. Dafür würde eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigt (367 der 550 Sitze). Mit einer 60-Prozent-Mehrheit der Stimmen (330 Sitze) wäre ein Referendum möglich, das dann nur eine einfache Mehrheit im Volk bräuchte. In jedem Fall wäre die islamisch-konservative Regierungspartei AKP (317 Sitze) auf Unterstützung aus der Opposition angewiesen. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat bereits angekündigt, dass er eine solche Verfassungsänderung unterzeichnen würde.

Um die Putschisten vom vergangenen Wochenende hinzurichten, wäre das aber nicht ausreichend. Ebenfalls in Artikel 38 der Verfassung ist der Grundsatz verankert, dass niemand schwerer bestraft werden darf als die zum Zeitpunkt der Tat angedrohte Strafe. Die Strafe darf also nicht rückwirkend höher ausfallen.

Der gleiche Grundsatz findet sich in Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die die Türkei unterzeichnet hat. In Zusatzprotokollen verpflichteten sich die Staaten zudem zur Abschaffung der Todesstrafe. Der für Menschenrechtsfragen zuständige Europarat hat deshalb ankündigt, dass die Türkei bei einer Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mehr Mitglied sein könne. Auch die EU will die Beitrittsverhandlungen mit Ankara dann beenden. dpa/nd