nd-aktuell.de / 29.07.2016 / Politik / Seite 6

Sechsjährige unter Verdacht?

EU plant Verschärfung der erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen

René Heilig

Jeder Flüchtling ist ein potenzieller Terrorist. Das scheint inzwischen von der Politik gesetzt. Und daher fordert Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU), alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, müssten so schnell wie möglich erkennungsdienstlich behandelt werden. Nur so könne man wissen, wer wirklich zu uns gekommen ist, sekundieren vor allem Unionspolitiker und verweisen auf den Berg unbearbeiteter Asylanträge. Noch immer sind 150.000 Menschen nicht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) registriert. Bis zum Herbst soll die Erfassung abgeschlossen sein, verspricht die Behörde. Dabei kommt demnächst noch mehr Arbeit auf die Beamten zu, denn die Europäische Kommission hat eine weitere Lücke im Erfassungssystem entdeckt: die kleinen Kinder.

Nach Paragraf 16 des Asylverfahrensgesetzes wird hierzulande bislang die Identität aller schutzsuchenden Ausländer über 14 Jahren, festgestellt. Man überprüft Dokumente, nimmt Befragungen vor, macht Foto, nimmt Fingerabdrücke und zeichnet Unterhaltungen auch außerhalb offizieller Gespräche auf, um so Hinweise auf die Herkunftsstaaten zu erlangen.

Ähnlich läuft das in der gesamten EU. EURODAC, eine zentrale Datenbank in Luxemburg, speichert alles. Dazu Ort und Zeitpunkt des Asylantrags, Kennnummer, Geschlecht des Antragstellers, Zeitpunkt der Abnahme der Fingerabdruckdaten und ihrer Übermittlung.

EURODAC hatte zunächst nichts mit den aktuell zu uns kommenden Flüchtlingen zu tun, denn das System wurde bereits im Januar 2003 in Betrieb genommen wurde, um die Anwendung der sogenannten Dublin-Verordnung zu erleichtern. Seither wurden die Regeln zur Fütterung der Datei mehrfach erweitert.

Dafür, dass das System hürdenfrei läuft, ist Mohammad D. ein Beweis. Das ist jener Mann, der sich am Sonntagabend in Ansbach in die Luft gesprengt und zwölf Menschen zum Teil schwer verletzt hat.

Der 27-jährige Syrer ist lange vor dem »großen Run«, der die deutsche Bürokratie überforderte, zu uns gekommen. Seit dem 21. August 2014 sind die persönlichen Informationen des Mannes aus Aleppo Bestandteil besagter Europa-Datei. Durch einen Fingerabdruckabgleich in der EURODAC-Datei entdeckte man rasch, dass er bereits in Bulgarien und Österreich registriert war. Die Behörde verfügte seine Ausreise nach Bulgarien, weil er - laut Gesetz - kein Recht auf Schutz in Deutschland hat.

Wenn es um Menschen mit düsteren Motiven geht, die denen von Mohammad D. ähneln, mag man die erkennungsdienstliche Behandlung gut heißen - so man nicht erkennt, dass dieses Verfahren sämtlich Flüchtlinge a priori zu Verdächtigen stempelt. Wie weit ist unsere aufgeklärte Gesellschaft noch von dem Tag entfernt, an dem man Schutzsuchenden einen behördlichen Chip unter die Haut implantiert, um Kontrollen zu erleichtern?

Eine absurde Frage? Kaum, schaut man sich die nächsten Vorhaben der EU-Kommission an, die von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt und ebenso unterstützt werden. Die EU will jetzt die Altersbegrenzung von derzeit 14 Jahren absenken und das EURODAC-System demnächst mit den erkennungsdienstlich erhobenen Daten von sechsjährigen Kindern füttern. Im Gegensatz zu landläufigen Vorstellungen betrifft das in Deutschland nicht wenige Flüchtlinge. Im ersten Halbjahr 2016 stellten laut Bundesregierung 137.346 Minderjährige einen Asylantrag. 102.453 minderjährige Antragsteller waren unter 14 Jahre alt, 51 639 waren unter sechs Jahre alt.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion die »Mitwirkungspflicht« der Betroffenen. Asylsuchende sind »verpflichtet, die erkennungsdienstliche Behandlung zu dulden«. Wer dagegen verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden, betont das zuständige Bundesinnenministerium.

Jan Korte, Vizechef der Linksfraktion, kritisiert, »mit welcher Selbstverständlichkeit die pauschale Kriminalisierung Hunderttausender Schutzsuchender voranschreitet«. Die Regierung behauptet, durch die erkennungsdienstliche Behandlung von Kindern könne man Familienzusammenführungen ermöglichen. Dazu seien Fingerabdrücke und biometrisch verwertbare Fotos nötig. Innenexperte Korte hält das Argument für »vorgeschoben«. Es bleibe das »Geheimnis der Bundesregierung«, wie eine Familienzusammenführung gelingen soll, ohne dass eine entsprechende Erfassung der Familienangehörigkeit vorgenommen wird.