nd-aktuell.de / 02.08.2016 / Brandenburg / Seite 12

Bürgermeister für Minuten

Der trotz einer Vorstrafe wiedergewählte Bürgermeister von Guben geht ins Rathaus, um seine Amtsgeschäfte aufzunehmen - Minuten steht er wieder vor der Tür und hat Hausverbot.

Guben . Nur wenige Minuten nach seiner Amtsannahme ist Gubens wiedergewählter Bürgermeister, Klaus-Dieter Hübner (FDP), suspendiert worden. Dem 64-Jährigen wurde am Montag im Rathaus ein entsprechender Bescheid samt Hausverbot übergeben, als er gerade seine Amtsgeschäfte aufnehmen wollte. Das erklärte der noch amtierende Bürgermeister Fred Mahro (CDU). »Dann hat er das Rathaus wieder verlassen.« Hübner sagte der Deutschen Presse-Agentur: »Ich werde juristisch dagegen vorgehen.« Hintergrund des Streits ist eine Bewährungsstrafe in einem Korruptionsprozess gegen den 64-Jährigen.

Die Stadtverordnetenversammlung kann eine solche Suspendierung beschließen, weil sie formal Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist. Das Gremium hatte vorige Woche mehrheitlich dafür gestimmt. Am Montag erklärte Hübner im Rathaus, dass er seine Wiederwahl annehme. Damit begann das Dienstverhältnis - und die zuvor beschlossene Suspendierung konnte greifen. Hübner sagte: »Ich bin in das Bürgermeisterbüro gegangen und auf dem Tisch lag der Bescheid.«

Die Stadtverordneten erklärten, sie wollten einen Imageschaden wegen Hübners Vorstrafe von der Stadt an der Grenze zu Polen abwenden. Auch gebe es aus seiner früheren Amtszeit noch Schadenersatzansprüche. Zudem gehen die Abgeordneten davon aus, dass der Landrat des Landkreises Spree-Neiße als Disziplinarvorgesetzter - wie vor der Wahl angekündigt - ein Verfahren gegen Hübner wegen früherer Verfehlungen im Amt einleiten wird. Der Landkreis will erst am Dienstag dazu Stellung nehmen, teilte eine Sprecherin mit. Das Innenministerium verwies auf Anfrage auf den Landkreis als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Hübner hatte die Vorwürfe im Prozess bestritten. Seine Bewährungszeit läuft bis Anfang 2019.

Suspendierung und Hausverbot gelten drei Monate, teilte der amtierenden Bürgermeister mit. Handelt der Landrat in der Zwischenzeit nicht, wäre der Weg ins Rathaus für Hübner danach frei.

Hübner hatte am 17. Juli die Bürgermeisterstichwahl mit fast 58 Prozent der Stimmen gewonnen. In der 18 000-Einwohner-Stadt ist wegen der Vorgänge ein heftiger Streit entbrannt. dpa/nd