nd-aktuell.de / 03.08.2016 / Ratgeber / Seite 22

Kleiner Zettel mit großer Bedeutung

Seit Jahresbeginn Neuregelungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der eine oder andere hat sie im Laufe dieses Jahres bereits erhalten, die neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung (umgangssprachlich als Krankenschein bezeichnet). Diese gilt seit Anfang des Jahres 2016 und wurde den Anforderungen der Praxis angepasst.

Neu ist, dass die AU-Bescheinigung nunmehr aus einem vierteiligen Papier besteht und je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt umfasst.

In der neuen AU-Bescheinigung werden der bisherige Auszahlungsschein und die AU-Bescheinigung zusammengeführt. Die AU-Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, also auch nach dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruchs. Damit entfällt der Auszahlschein, den die Krankenkassen zum Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit und für die Zahlung des Krankengelds benötigen.

Durch die ausschließliche Nutzung der neuen AU-Bescheinigung wird erreicht, dass Versicherte auch außerhalb der Entgeltfortzahlung einen Durchschlag der AU-Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Die bisherige Praxis der Arbeitgeber - geschwärzte Kopien des Auszahlscheins oder Zweitausstellungen einer AU-Bescheinigung anzufordern, um einen Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit zu erhalten - wird damit überflüssig.

Die neue AU-Bescheinigung ermöglicht dem Arbeitgeber nachzuvollziehen, bis wann eine AU für den Arbeitnehmer attestiert war und wann die Entgeltersatzleistung endete.

Von der neuen AU-Bescheinigung profitieren somit alle Beteiligten: Der Arzt arbeitet mit einem einheitlichen Formular und kann den Auszahlungsschein einfacher ausfüllen, der Krankenkasse liegen die Angaben des Arztes schneller vor und der Versicherte gelangt unverzögert zur Krankengeldzahlung. vdek/nd