War der Grundstücksverkauf rechtens?
Leserfrage
Ein Verwandter hat zu DDR-Zeiten eine Teilfläche von 275 m² eines Grundstücks von der Stadt per Vertrag zur Nutzung übernommen und darauf einen Bungalow errichtet. Nach der Wende wurde die Fläche dieses Nutzers an den dort wohnenden Nachbarn verkauft, ohne dass sie dem Nutzer zuvor zum Kauf angeboten worden war. Ist das rechtens? Georg B., Berlin
An Grundstücken, die dem Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) unterliegen, zu denen auch solche gehören, die zur Errichtung eines zur Erholung oder Freizeitgestaltung dienenden Bungalows per Vertrag überlassen wurden (§ 1, Abs. 1 Nr 1 SchuldRAnpG) besteht nach § 57 dieses Gesetzes grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Das bedeutet zwar formell nicht, dass die verkäufliche Fläche dem Nutzer zuerst angeboten werden muss, obgleich das durchaus zweckmäßig ist.
Nach dem Gesetz bedeutet Vorkaufsrecht, dass der Vorkaufsberechtigte über die Bedingungen des mit einem Dritten bereits geschlossenen Vertrages informiert werden muss. Er ka...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.