Nicht um jeden Preis bei Reisekosten zum Gerichtstermin

Fahrtkostenerstattung

Kläger haben keinen Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten zu einem Gerichtstermin, wenn diese den Streitwert um ein Vielfaches übersteigen.

Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 24. Juni 2016 (Az. 5 K 461/16.KO) die Klage eines Mannes ab, der Fahrtkosten in Höhe von rund 300 Euro geltend gemacht hatte.

Der Mann war von seinem damaligen Wohnsitz München aus zu einem Termin vor dem Kreisrechtsausschuss Rhein-Hunsrück gefahren. Dabei wehrte er sich in einem Widerspruchsverfahren erfolgreich gegen eine Geldforderung der Verwaltung in Höhe von fünf Euro.

Seine anschließende Forderung nach Fahrtkostenerstattung lehnte der beklagte Landkreis mit der Begründung ab, der Kläger habe den Verbilligungsgrundsatz nicht beachtet. Danach habe jeder Verfahrensbeteiligt...


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