Fraktionen für Überprüfung des Wahlrechts

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Nach der Wiederwahl des vorbestraften Gubener Bürgermeisters werden im Landtag Brandenburgs erste Rufe nach Änderungen im geltenden Wahlrecht laut.

Potsdam. Nach der Wiederwahl des vorbestraften Gubener Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP) wollen offenbar mehrere Landtagsfraktionen das geltende Wahlrecht auf den Prüfstand stellen. »Brandenburg braucht im Falle einer Vorstrafe eine klare Regelung«, erklärte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Axel Vogel in der »Berliner Morgenpost« vom Freitag. »Es muss ausgeschlossen werden, dass jemand zur Wahl zugelassen wird, der später sein Amt nicht antreten kann.« Auch Sprecher der anderen Fraktionen sprachen sich für eine Überprüfung des Gesetzes aus.

Allerdings warnte CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben vor einer schnellen Änderung des kommunalen Wahlrechts. »Wir müssen sehen, ob es das wert ist, wegen eines Einzelfalls in Guben gleich ein ganzes Gesetz zu ändern«, sagte Senftleben. »Wie oft kommt es denn vor, dass ein vorbestrafter Kandidat antritt und dann auch noch gewählt wird?«

Wenn das Gesetz einmal angefasst würde, könnten weitere Forderungen kommen, sagte der Fraktionsvorsitzende. So werde seit längerem diskutiert, die Direktwahl der Landräte wieder abzuschaffen, weil zumeist nicht die notwendige Wahlbeteiligung erreicht wurde. Zudem plane die Landesregierung im Zuge einer Verwaltungsreform für 2019 die Zusammenlegung von Landkreisen. »Da ist auch noch nicht klar, was mit den gewählten Landräten passiert«, so Senftleben.

Ähnlich äußerte sich das Innenministerium gegenüber der Zeitung. »Wir haben es mit einer ungewöhnlichen Situation zu tun, die so vermutlich in Deutschland einmalig ist«, sagte ein Sprecher. Das sei allerdings »nicht ursächlich der Gesetzeslage geschuldet«.

Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Am 17. Juli 2016 hatte Hübner dennoch die Bürgermeister-Stichwahl gewonnen. Die Stadtverordneten haben ihn zunächst suspendiert, der Landkreis Spree-Neiße strebt eine Dienstenthebung an. dpa/nd

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