Der Bundesgerichtshof gab am 12. Juli 2016 (Az. XI ZR 564/15) Klägern gegen die Sparkasse Nürnberg Recht, weil die Belehrung der Sparkasse zum Widerrufsrecht fehlerhaft gewesen sei.
Die 14-tägige Widerrufsfrist solle »frühestens mit Erhalt dieser Belehrung« beginnen. In einer zusätzlichen Fußnote hieß es zudem: »Bitte Frist im Einzelfall prüfen.« Der BGH erklärte diese Belehrung nun für irreführend.
Diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung steht bundesweit in etwa 30 000 Kreditverträgen, die von Ende 2002 bis Ende 2008 mit Sparkassen abgeschlossen wurden. Aber nur noch einige hundert Verbraucher können davon profitieren. Denn das ewige Widerrufsrecht wurde zum 22. Juni 2016 abgeschafft. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1021535.klausel-unwirksam.html