Muss ein Zeitungsverlag den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem Radiosender hält? Diese Frage hat am Dienstag den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der »Münchner Merkur« gehört, will den Rundfunkbeitrag sparen. Er begründet das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks ist der Verlag damit aber kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn - und soll wie andere zahlen. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023148.beteiligung.html