nd-aktuell.de / 24.08.2016 / Politik / Seite 1

Wer Deutsch spricht, ist klar im Vorteil

Zuwanderer mit guten Sprachkenntnissen finden leichter Arbeit, Hürden für Flüchtlinge bleiben hoch

Uwe Kalbe

Sprache darf als erste und Grundlage jeder weiteren Qualifikation im Beruf betrachtet werden. Dafür sind die Zahlen Beleg, die das Statistische Bundesamt am Dienstag zur Beschäftigung von Zuwanderern veröffentlichte. Deutschkenntnisse bleiben entscheidender Schlüssel für den Zugang zum Arbeitsmarkt, lautet deren Botschaft.

Zuwanderer (in erster oder zweiter Generation seit 1960 in Deutschland im Alter von 20 bis 64 Jahren) haben demzufolge beinahe genauso häufig einen Job wie Einheimische, wenn sie fließend Deutsch sprechen. 77,3 Prozent von ihnen sind beschäftigt, die Quote der autochthonen Bevölkerung beträgt 79,6 Prozent. Einwanderer, die lediglich Grundlagendeutsch beherrschen, haben dagegen nur zu 52,3 Prozent einen Job.

Auch die Qualität der Arbeit bessert sich demzufolge mit den Sprachkenntnissen. So verrichten 43,2 Prozent der Zuwanderer mit geringen Deutschkenntnissen Hilfsarbeiten, fließend Deutsch sprechende Migranten sind nur noch zu 14,3 Prozent prekär beschäftigt. Gleichwohl bleibt es eine Tatsache, dass die Erwerbstätigenquote von Zuwanderern im Schnitt deutlich unter der von Einheimischen liegt - nämlich bei 69,3 Prozent, rund zehn Prozentpunkte darunter (einheimische Bevölkerung: 79,6 Prozent).

Die Hürden scheinen nicht nur sprachgemacht, was sich auch am Beispiel der Frauen unter der betrachteten Zuwanderergruppe zeigt. Von Frauen mit lediglich Grundkenntnissen in Deutsch war nur ein gutes Drittel (36,1 Prozent) erwerbstätig, sprachen sie fließend Deutsch, waren sie zu 72,2 Prozent berufstätig. Hier scheinen andere, soziale Barrieren hinzuzukommen.

Gänzlich ausgeklammert ist die in der Öffentlichkeit viel diskutierte Beschäftigung von Flüchtlingen. Mit mehreren gesetzlichen Maßnahmen hat die Politik hier in letzter Zeit Hürden abgebaut. So ist eine den Bewerbern auferlegte Wartefrist von zwölf beziehungsweise neun Monaten mittlerweile auf drei Monate reduziert. Nicht zuletzt die Wirtschaft beklagt jedoch fehlende Umsetzung. De facto werde die neue, liberalere Frist »häufig um ein Vielfaches überschritten, weil der Antrag zunächst eine Weile unbearbeitet bei der Ausländerbehörde liegt«, ermittelte eine Studie der arbeitgebernahen Bertelsmann-Stiftung in diesem Jahr. Auch das im Oktober 2015 verabschiedete Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz habe neben Liberalisierungen auch zusätzliche Irritationen geschaffen. So wurden kostenfreie Integrationskurse - und damit der schnelle Weg Deutsch zu lernen - zwar auch Flüchtlingen geöffnet, allerdings nur dann, wenn ein »rechtmäßig dauerhafter Aufenthalt zu erwarten« ist. Dies aber ist für Arbeitgeber nicht absehbar, nur das Asylverfahren kann Klarheit schaffen. Mit Agenturen

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