Kassel. Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte, wie am Dienstag bekannt wurde. Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in Mecklenburg-Vorpommern. dpa/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023830.urteil-kein-honorar-arzt-auf-rettungswagen.html