Berlins Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, hat den Einsatz von sogenannten Stillen SMS durch die Ermittlungsbehörden scharf kritisiert. Bei der stichprobenartigen Überprüfung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten stellte die Datenschutzbeauftragte gravierende Mängel fest. So sei in 80 Prozent der geprüften Fälle der Einsatz von Stillen SMS aus den Akten selbst nicht erkennbar gewesen. In jedem dritten geprüften Fall war darüber hinaus die Erforderlichkeit des Einsatzes von Stillen SMS nicht ersichtlich. Besonders gravierend: Die Staatsanwaltschaft beantragte regelmäßig gerichtliche Beschlüsse für die Durchführung von Telekommunikationsüberwachung oder die Abfragen von Verkehrsdaten, die anschließend zum Einsatz von Stillen SMS verwendet wurden. Zudem wurden in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, die Betroffenen über die Maßnahme benachrichtigt.
Bei Stillen SMS werden Ortungsimpulse an Telefone gesendet, ohne dass die Betroffenen hiervon Kenntnis erhalten. »Der Einsatz von Stillen SMS in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, weil er ohne Kenntnis der Betroffenen erfolgt und die Erstellung präziser Bewegungsprofile ermöglicht«, erklärte Smoltczyk. Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt den Strafverfolgungsbehörden, künftig eine Dokumentation des Einsatzes von Stillen SMS anzufertigen sowie die Löschfristen einzuhalten. Außerdem, so Smoltczyk, wäre es begrüßenswert, wenn eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen würde. In der aktuellen Wissenschaftsdebatte überwiegt die Meinung, dass der Einsatz von Stillen SMS unzulässig ist, weil es diese einheitliche Rechtsnorm nicht gibt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1023879.scharfe-kritik-am-einsatz-von-stillen-sms.html