nd-aktuell.de / 08.09.2016 / Politik / Seite 5

Entfesseltes »Kanzler-Google«

Bundesregierung legte Gesetzentwurf zur Fernmeldeaufklärung des BND vor - IT-Fachleute und Menschrechtler sind entsetzt

René Heilig

Irgendwie geht das Gute stets mit dem Bösen schwanger. Diese Erkenntnis müssen gerade wieder die Oppositionsmitglieder im NSA-Untersuchungsausschuss erleiden. Sie decken Vergehen und Rechtsverstöße nicht nur des US-Dienstes, sondern vor allem der deutschen Partner auf - und die für die Verfehlungen verantwortliche Regierung reagiert mit Gesetzesnovellen, die das bislang Illegale zu Recht erklären. Zugleich baut man parlamentarische Kontrollmöglichkeiten ab. Gleiches erlebten die parlamentarischen Aufklärer des NSU-Untersuchungsausschusses bereits im vergangenen Jahr. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das in vielfacher Weise in den Skandal um die rechtsextremistische Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund verstrickt ist, wurde aufgewertet und noch unkontrollierbarer.

Die Geheimdienste, so stellte Frank Tempel, Vizechef der Linksfraktion, am Dienstagabend bei der Expertenanhörung zum Thema BND-Reform fest, »sind die einzigen staatlichen Institutionen, die nach jedem Skandal noch mehr Geld, Personal und Befugnisse bekommen«.

Zum Fachgespräch der LINKEN waren Juristen, Vertreter von Menschenrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union und Amnesty International sowie IT-Fachleute eingeladen. Sie alle kennen freilich das Aufgabenprofil des BND nicht, selbst den Mitgliedern des zuständigen Parlamentskontrollgremiums wurde es erst unlängst durch einen Zufall bekannt, wie der Vizechef des PKGr, der Linksabgeordnete André Hahn, berichtete. Damit ging er vermutlich schon hart an die Grenze dessen, was er ungestraft sagen darf.

Grundsätzlich soll der BND Analysen bereitstellen, damit die Regierung informiert Entscheidungen fällen kann. Man müsse sich den BND also als eine Art »Kanzler-Google« vorstellen, das alle erlangbaren Informationen bereithält. Die müssen beschafft werden. Spione sind out, elektronische Aufklärung ist in.

Und davon versteht Klaus Landefeld, Geschäftsführer im Verband der Internetwirtschaft e.V., eine Menge. Er ist sicher, das neue BND-Gesetz erlaubt vieles, was bislang verboten war. Beispielsweise den unkontrollierten Zugriff auch auf rein innerdeutsche Telekommunikationsverkehre. Was bislang durch den Artikel 10 des Grundgesetzes nur dann erlaubt ist, wenn es eine entsprechende Anordnung der sogenannten G10-Kommission gibt. Dagegen hatte der BND mehrfach verstoßen, der NSA-Ausschuss deckte das auf, die Regierung formulierte das Gesetz um. Künftig betrifft eine entsprechende Abhöranordnung nicht mehr bestimmte Leitungen, sondern komplette Netze - solange diese Auslandsverkehre enthielten. Das aber ist bei allen der Fall, es gibt nur noch sogenannten Mischverkehr. Das Gesetz erlaube »in signifikantem Maße die Erfassung deutsch-deutscher Verkehre«, befürchtet Landefeld. Demnächst kann der BND überdies mit einer einzigen Anordnung das gesamte Netz der Telekom oder den gesamten Datenverkehr am weltgrößten Internetknoten DE-CIX in Frankfurt am Main überwachen. Legal. Die Gier des Dienstes wird nur begrenzt durch das Budget. Im Gesetzentwurf liest man, dass die Einrichtung einer Überwachungsmaßnahme bei einem Telekommunikationsanbieter um die 2,5 Millionen Euro kostet. Der Betrieb verschlinge jährlich weitere 250 000 Euro.

Dass der BND die Ausgaben auf diesem Gebiet steigern wird, ist außer Frage - und geheim. Ingesamt bekommt der Dienst im kommenden Jahr um die 807 Millionen Euro Steuergeld, das ist ein Plus von 83 Millionen im Vergleich zum Vorjahr.

Nun schreibt niemand in ein Gesetz, dass man gegen Verfassungsbestimmungen wie das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen will. Um also illegales Fischen im Netz zu verhindern, setze der BND »ein mehrstufiges automatisiertes Filtersystem ein, um solche Verkehre zu erkennen und unverzüglich und unwiederbringlich zu löschen«, heißt es im Gesetzentwurf der Regierung.

Das geschieht bereits seit Jahren, nur höchst mangelhaft. Zudem sind die Daten da bereits erfasst. Selbst wenn der BND mit einem sogenannten Dafis-Filtersystem eine Genauigkeit von 99,9 Prozent erreichen könnte, würde »man immer noch mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen«, erfassen. »Pro Tag«, betont Ladefeld.

Als der IT-Fachmann um eine grundsätzliche Einschätzung des neuen BND-Gesetzes gefragt wird, antwortet er trocken: »Es würde die NSA freuen, wenn sie so ein Gesetz hätte.«