nd-aktuell.de / 13.09.2016 / Politik / Seite 13

In der Regel zwischen 22 und 5 Uhr

Der Transport von Frachtgut ist - vereinfacht ausgedrückt - immer dann ein sogenannter Großraum- und Schwertransport, wenn das Ganze die Fahrzeugmaße oder das Fahrzeuggewicht überschreitet, wie sie für einen »normalen Lkw« in der Straßenverkehrszulassungsordnung angegeben sind: maximal vier Meter hoch, 18,75 Meter lang, 2,55 Meter breit, 40 Tonnen schwer. Sobald auch nur einer dieser Werte überschritten wird, handelt es sich um einen Großraum- und Schwertransport, der von den Behörden genehmigt werden muss. Dabei ordnen die Behörden längst nicht in allen Fällen eine Begleitung durch die Polizei an, sondern entscheiden im Einzelfall, wann eine solche Begleitung aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist. In der Regel fahren Schwertransporte zwischen 22 und 5 Uhr, aber die Behörden können auch zeitliche Ausnahmegenehmigungen erteilen. In ihren Bescheiden ist auch die Fahrstrecke der Transporte ganz genau festgelegt. sh