nd-aktuell.de / 14.09.2016 / Ratgeber / Seite 28

84-Jähriger bekommt seine Fahrerlaubnis nicht zurück

Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau

Das Landgericht Dessau-Roßlau verwarf mit seiner Entscheidung am 3. August 2016 die Berufung des Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Rentner hatte den Angaben zufolge 2015 mit seinem Wagen auf einem Parkplatz ein Auto gerammt und einen Sachschaden von 2400 Euro verursacht. Weil er sich dennoch vom Unfallort entfernte, verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe und zog die Fahrerlaubnis ein. Er habe sich zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen, so die Urteilsbegründung. dpa/nd