nd-aktuell.de / 14.09.2016 / Ratgeber / Seite 28

Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung

Richtungsweisendes Urteil im VW-Abgasskandal

Nach Angaben der Kanzleikooperation KWAG - Rechtsanwälte aus Bremen und Rechtsanwalt Michael Winter (Kornwestheim) gewährten die Richter einer Klägerin Prozesskostenhilfe, die ihren abgasmanipulierten VW Polo nicht nachgebessert haben will, sondern die Lieferung eines neuen Autos verlangt.

Die Klägerin war mit ihrem Verlangen erstinstanzlich vor dem Landgericht Essen gescheitert. Das Oberlandesgericht bejahte nun aber die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage.

KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen zufolge stellten die Richter unter anderem fest, dass die von Volkswagen angekündigte Nachbesserung gegenwärtig nicht möglich sei. Der Hersteller habe bislang noch keine Freigabe des Kraftfahrtbundesamtes für die geplante Umrüstung des streitgegenständlichen Fahrzeugs erhalten. Mehr noch: VW habe nicht einmal vorgetragen, wann mit einer solchen Freigabe zu rechnen sei und bis zu welchem Zeitpunkt die technische Maßnahme am Fahrzeug umgesetzt werden könne.

»Somit ist es zweifelhaft, ob der Hersteller die Klägerin unter dem Hinweis auf die Unverhältnismäßigkeit der Nachlieferung auf eine Nachbesserung verweisen könne, wenn ihm diese nicht binnen einer angemessenen Frist möglich ist«, heißt es laut Gieschen in dem Gerichtsbeschluss.

Volkswagen hatte eine Neulieferung abgelehnt. Man sei bereit, das Fahrzeug nachzuarbeiten, halte es im Übrigen aber nicht für mangelhaft und das Nachlieferungsverlangen deshalb schlicht für unverhältnismäßig. Bei der Nachbesserung würden laut Hersteller voraussichtlich Kosten von weniger als 100 Euro anfallen, bei einer Nachlieferung solche von rund 19 300 Euro. Das hatte das Landgericht Essen auch so gesehen.

Die Klägerin hatte nach Angaben des Bremer Rechtsanwalts im Jahr 2011 einen VW Polo erworben. Im Oktober 2015 erfuhr sie vom Abgasskandal und dass auch ihr Auto betroffen war. Sie verlangte dann nicht eine Nachbesserung, sondern die Rücknahme ihres Fahrzeugs und Lieferung eines mangelfreien Autos.

»Man darf gespannt sein, wie das Landgericht Essen über die nun zu erhebende Klage entscheiden wird«, so Anwalt Gieschen. Er gehe aber davon aus, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wieder wohl die nächste Instanz - und damit erneut das Oberlandesgericht Hamm - entscheiden werde, sagte der Rechtsanwalt. Betroffene VW-Kunden könnten aber jetzt mit Hinweis auf diesen Beschluss ein mangelfreies Ersatzfahrzeug von den Händlern fordern.

Die Nachlieferung hat laut Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen einen wesentlichen Vorteil gegenüber einem Rücktritt vom Kaufvertrag: Für gefahrene Kilometer müsse keinerlei Entschädigung gezahlt werden. »Hier gilt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Neuwagenkunde bei einem mangelhaften - und nicht nachbesserbaren - Auto den Händler bei Neulieferung für die Nutzung des reklamierten Fahrzeugs nicht entschädigen muss.« dpa/nd