nd-aktuell.de / 14.09.2016 / Politik / Seite 12

Gericht findet Ex-Minister zu vertrauenselig

Thüringen: Machnig soll 150 572 Euro zurückzahlen

Weimar. Thüringens Ex-Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) muss zu viel gezahlte Amtsbezüge in Höhe von 150 572 Euro an die Landeskasse zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden, bestätigte Thüringens Finanzministerium auf Anfrage. Thüringen fordert das Geld für die Zeit von 2009 bis 2013. Das Gericht sah zwar auch Unachtsamkeiten bei der Landesfinanzdirektion, folgte aber der Position des Landes. Danach musste Machnig sein Ministergehalt mit Versorgungszahlungen aus seiner Zeit als Staatssekretär im Bundesumweltministerium verrechnen. Machnig habe gegen Sorgfaltspflichten verstoßen.

Der Streit um die Doppelbezüge schwelt seit Jahren und führte 2013 zum Rücktritt Machnigs als Wirtschaftsminister in Erfurt. Seit 2014 ist Machnig Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Machnig (56) hatte Ende August in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Weimar die Finanzbehörden von Bund und Land für die Doppelzahlungen verantwortlich gemacht. »Ich habe mich darauf verlassen, dass die Behörden ihre Verantwortung wahrnehmen«, dass ihre Entscheidungen rechtskonform seien, sagte er vor Gericht. »Wir finden, dass Sie zu viel Vertrauen in das Funktionieren von Behörden gesetzt haben«, hatte Verwaltungsrichter Thomas Lenhart erwidert.

Aus seiner früheren Tätigkeit als Umweltstaatssekretär beim Bund habe Machnig Kenntnisse zum Besoldungs- und Versorgungsrecht gehabt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei zumutbar gewesen, dass er die Regelungen des Thüringer Ministergesetzes »zum Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen« zur Kenntnis nehme. Zumindest hätten ihm Zweifel an den doppelten Zahlungen - von Land und Bund - kommen müssen.

Versäumnisse der Finanzdirektion entlasteten ihn hinsichtlich seiner eigenen Sorgfaltspflicht nicht. In dem Urteil heißt es laut Finanzministerium: »Das besondere Treueverhältnis auch als Minister gebietet es, offensichtliche Versehen und Fehlerhaftigkeiten der Besoldungsbehörden, die schlechterdings passieren können, anzuzeigen und nicht stillschweigend hinzunehmen.« Machnig will gegen eine Entscheidung des Gerichts vorgehen. dpa/nd