nd-aktuell.de / 14.09.2016 / Ratgeber / Seite 24

Wie wichtig ist sie?

Leserfrage zu Mängelanzeige

Es antwortet der Mieterverein Dresden und Umgebung:

Treten in der Mietzeit Mängel in oder an der Wohnung auf, ist der Vermieter sofort zu informieren, am besten schriftlich. Diese sogenannte Mängelanzeige ist Voraussetzung, dass der Mieter seine Ansprüche auf Reparatur, Mängelbeseitigung oder Mietminderung durchsetzen kann.

Die Mängelanzeige ist auch erforderlich, um sich vor späteren Schadensersatzansprüchen des Vermieters zu schützen. Sie ist im Gesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Informiert der Mieter seinen Vermieter nicht über Feuchtigkeit oder Schimmel im Schlafzimmer und wird der Schaden im größer, ist nach einiger Zeit eine ganze Wand von Schimmel übersät, haftet hierfür der Mieter.

Hat der Mieter den Mangel dagegen angezeigt, muss er bei einer Vergrößerung oder Verschlimmerung nicht erneut den Vermieter informieren, zumindest dann nicht, wenn die Schadensentwicklung darauf zurückzuführen ist, dass der Vermieter nichts unternommen hat.

Dass infolge einer unterbliebenen Mängelbeseitigung eine Ausweitung der Schimmelpilzbildung zu befürchten ist, liegt auf der Hand und erfordert offensichtlich keine erneute Mängelanzeige, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 317/13).