nd-aktuell.de / 15.09.2016 / Brandenburg / Seite 12

Neun Euro Mindestlohn ab Oktober

Mit dieser Untergrenze bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg wäre Rot-Rot Vorreiter

Wilfried Neiße

Brandenburg ist dem Ziel seiner rot-roten Landesregierung, beim Mindestlohn Vorreiter zu bleiben, am Mittwoch einen Schritt näher gekommen. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionspartner SPD und LINKE hat der Wirtschaftsausschuss des Landtages in Potsdam eine entsprechende Änderung des Vergabegesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt dabei ist die Erhöhung des Mindestlohnes bei der Vergabe von Staatsaufträgen von derzeit 8,50 Euro auf neun Euro pro Stunde. Das Gesetz soll im September dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden und am 1. Oktober in Kraft treten.

Damit würde der in Brandenburg geltende Mindestlohn für öffentliche Aufträge vom 1. Oktober an um 50 Cent über dem Mindestlohn liegen, der bundesweit gilt (8,50 Euro). Allerdings hat der Bund ebenfalls eine Erhöhung des allgemein geltenden Mindestlohnes auf 8,84 Euro in Aussicht gestellt, die ab 1. Januar 2017 verbindlich sein soll. Der »Vorsprung« Brandenburgs würde damit wieder auf 16 Cent pro Stunde schmelzen.

Ursprünglich war vorgesehen, das Landesgesetz vor der Sommerpause zu beschließen und Anfang September in Kraft treten zu lassen. Allerdings hatte sich die CDU-Fraktion mit ihrer Forderung durchgesetzt, zuvor im Juli eine Fachanhörung anzuberaumen. Dabei hatten sich die Wirtschaftsverbände gegen einen erneuten »Alleingang« des Landes in tarifpolitischen Fragen ausgesprochen, die Gewerkschaften dagegen hatten eine noch höhere Untergrenze gefordert. Ein von den Grünen benannter Experte wollte die Mindestlohnforderung gar an die Einhaltung ökologischer Standards knüpfen.

Ausdrücklich gilt dieser brandenburgische Mindestlohn nicht flächendeckend, sondern nur für solche Leistungen, die durch die öffentliche Hand bezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist dann Bestandteil für entsprechende Verträge, die in Zukunft geschlossen werden. Ein entsprechendes Vorgehen hatten die SPD und die LINKE in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Vor der Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss hatten die SPD, der LINKEN, der Grüne und die CDU Änderungsanträge eingebracht. Dabei verteidigte der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel den Gesetzentwurf gegen den Vorwurf der CDU, die am Ende absehbaren 16 Cent Abstand zum bundesweit gültigen Mindestlohn würden den hohen gesetzgeberischen Aufwand nicht rechtfertigen. »Sie wissen, wie es in Gastronomie, Wach- und Reinigungsgewerbe aussieht. 15 Cent können da eine Menge Geld sein.«

Mit einem Änderungsantrag hatten LINKE und SPD in einem wesentlichen Punkt für Klarheit gesorgt. Der Mindestlohn gelte vollständig für eine Arbeitsstunde, hier könnten nicht Anteile gegen Zuschläge oder Weihnachtsgeld gegengerechnet werden. Durch die Neufassung sei ein diesbezüglicher »Interpretationsspielraum« beseitigt worden.

Der CDU-Abgeordnete Dierk Homeyer sprach davon, dass die Anhänger des Gesetzes nichts anderes wollten als eine »Ideologie« durchzuziehen.

Für die LINKE wies der Abgeordnete Matthias Loehr daraufhin, dass hier die Koalition nicht allein im Wort des Koalitionsvertrages stehe. Vielmehr rühre der Erhöhungsbeschluss aus dem vergangenen Jahr und fuße auf einer durch eine Fachkommission vorgenommenen Bewertung.

Martin Günther, Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE Brandenburg, fügte hinzu: »Auch neun Euro sind eigentlich noch nicht genug. DIE LINKE setzt sich für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro ein, der schnell auf zwölf Euro steigen muss. Von Arbeit muss man leben können. Wer weniger als 11,68 Euro Stundenlohn hat, ist selbst nach einem vollen Arbeitsleben in Vollzeit auf Grundsicherung im Alter angewiesen.«

Der Fraktionschef der oppositionellen Grünen, Axel Vogel, schloss sich im Wesentlichen der CDU-Kritik an. Mit Blick auf die Geringfügigkeit des Abstands zum bundesweit ab Januar 2017 anvisierten Mindestlohn sei es »unsinnig«, dieses Verfahren in Gang zu setzen und die Entscheidungsträger damit zu betrauen. Vogel verwies auf den Standpunkt von einzelnen Angehörten, dass die »Bagatellgrenze« von 3000 Euro auf 10 000 Euro erhöht werden müsse. Dabei handelt es sich um die Grenze, unterhalb derer die Kontrollpflicht nicht mehr ausgeübt werden soll. Nicht einverstanden sei er hingegen mit der Forderung der Christdemokraten, die Kontrollpflicht als solche zur Disposition zu stellen. »Kontrollen müssen verpflichtend sein«, stellte Vogel klar.