nd-aktuell.de / 16.09.2016 / Brandenburg / Seite 10

Vier Varianten für Ausweg aus Gebührenstreit

winei

Potsdam. Angesichts der ungeklärten Fragen im Streit um zu Unrecht erhobene Abwassergebühren hat Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) nun den »gesetzgeberischen Versuch zur Heilung« vorgelegt. Es geht um die Frage, wer für die Rückzahlung des Geldes aufkommen muss und welcher Personenkreis antragsberechtigt ist. Am Donnerstag präsentierte der Minister im parlamentarischen Kommunalausschuss des Landtags ein unabhängiges Rechtsgutachten, das vier Grundvarianten zum Umgang mit diesem Problem vorsieht.

Weil verschiedene Gerichte in der Sache zu völlig anderen Schlussfolgerungen gelangt waren, ist eine verworrene Situation entstanden. Die Auseinandersetzungen entzünden sich an der Frage, inwieweit die sogenannten Altanschließer an Abwasser-Investitionen beteiligt werden können, die nach der politischen Wende getätigt wurden. Seit 1990 wurden rund eine Milliarde Euro in den Bau von zum Teil überdimensionierten Abwasseranlagen investiert, hinzu kommen rund 200 Millionen Euro aus einem Landesfonds, mit dem überschuldete Abwasserzweckverbände »über Wasser gehalten« werden sollten. Einen unbekannten, gleichwohl nicht geringen Millionenbetrag haben die Landkreise selbst noch zum Problemvolumen beigesteuert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im November vergangenen Jahres entschieden, dass die den Bürgern abgeforderten Beiträge für Kanalanschlüsse aus den 1990er Jahren oder sogar aus DDR-Zeiten unwirksam sind. Daher müssen die Zweckverbände und Kommunen Beiträge in Höhe von rund 200 Millionen Euro zurückzahlen.

Strittig ist jedoch, ob im Sinne des Rechtsfriedens auch jene Bürger ihre Beiträge zurückerhalten sollen, die damals keinen Widerspruch eingelegt und gezahlt haben. Dann würden nach Schätzungen des Städte- und Gemeindebundes weitere 400 Millionen Euro fällig. Die Kommunen fordern daher finanzielle Unterstützung von der Landesregierung. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat hingegen betont, dass die Entscheidung über die Rückzahlungen allein bei den Kommunen liege. winei mit dpa