Der Bund der Versicherten (BdV) gibt Orientierung, welche Versicherungen wichtig und welche überflüssig sind.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte jeder Bauherr haben. Sie leistet Schadensersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sie läuft maximal zwei Jahre oder endet mit der Baufertigstellung. Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte bereits beim Kauf des Grundstückes mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden. Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Deckungssumme und dem Baupreis. Baut man in Eigenregie, muss der Versicherungsschutz kostenpflichtig erweitert werden.
Die Feuer-Rohbauversicherung sollte schon zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Sie gibt es häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der gleichen Gesellschaft später auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Diese Versicherung tritt dann in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist.
Durch eine Bauleistungs-/Bauwesenversicherung können unvorhergesehene Schäden (wie Wassereinbruch in der Baugrube) an Bauleistungen, Baustoffen, Bauteilen, versichert werden. Die Versicherungsdauer beträgt maximal zwei Jahre und endet aber mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Der Hausbesitzer muss die Fertigstellung anzeigen, die Kündigung der Versicherung ist aber nicht erforderlich.
Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach der Bausumme. Der Bauherr sollte mit Baufirma und Handwerkern klären, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht.
Eine Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung schützen vor Zusatzkosten, die durch die Insolvenz der Baufirma während der Bauzeit oder der Gewährleistungszeit entstehen. BdV/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1026115.sicher-durch-die-bauzeit.html