nd-aktuell.de / 29.09.2016 / Brandenburg / Seite 12

Millionenhilfe für Bauern in Schutzgebieten

Tomas Morgenstern

Mehr als vier Millionen Euro zahlt Brandenburg an Agrarbetriebe im Spreewald sowie in E'U-Schutzgebieten als Ausgleichsleistung für sogenannte Nutzungseinschränkungen im Jahr 2015.

Der Spreewald ist eine von zahllosen Fließen und künstlich angelegten Kanälen durchflossene Kulturlandschaft. Die traditionelle Landwirtschaft ist seit jeher geprägt von hohem Grundwasserstand, Mohren, feuchten Böden und kleinen Nutzflächen. Bauernbetriebe im Landschaftsschutzgebiet Biosphärenreservat Spreewald wirtschaften unter schwierigeren Bedingungen als anderswo. Wie das Agrarministerium am Mittwoch mitteilte, wurden für das Antragsjahr 2015 an 125 Betriebe für rund 2 100 Hektar insgesamt 160 000 Euro als Erschwerniszulage überwiesen.

Auch für Nutzungseinschränkungen in den sogenannten Natura-2000-Gebieten gibt es für Landwirte eine Ausgleichszahlung. Dabei geht es um Schutzgebiete, die als Bestandteil des gleichnamigen EU-weiten Fauna-Flora-Habitat-Netzes ausgewiesen sind. Für 2015 haben 533 Antragsteller auf rund 35 400 Hektar Landwirtschaftsfläche insgesamt rund vier Millionen Euro als Ausgleich für Bewirtschaftungserschwernisse erhalten.

Im Spreewald kompensiert das Land Einkommensausfälle, die durch Bewirtschaftung zersplitterter, oft nur per Kahn erreichbarer Kleinstflächen entstehen. So werde den Belangen des Umweltschutzes, der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes, der Sicherung der Landbewirtschaftung sowie dem typischen Landschaftsbild entsprochen, heißt es.

Zum Erhalt der einzigartigen Spreewald-Landschaft hat das Agrarministerium eine eigene Förderrichtlinie im Rahmen des EU-Agrarfonds ELER aufgelegt. Danach variiert der Ausgleich für Bauern, die dort ihr Grünland mähen oder beweiden, je nach Bewirtschaftungserschwernis. Wird die Agrartechnik über Land transportiert, gibt es 75 Euro pro Hektar. Antragsteller, deren Nutzflächen nur auf dem Wasserweg erreichbar sind, erhalten 180 Euro pro Hektar. Und für die Durchführung einer Standweide (Kurzrasenweide) werden pro Jahr 50 Euro pro Hektar gezahlt.