nd-aktuell.de / 05.10.2016 / Ratgeber / Seite 25

»Intelligente« Stromzähler

Wohneigentum

Diese Verpflichtung betrifft auch Energie-Kleinerzeugungsanlagen mit einer Leistung von 1 bis 7 kWh, die Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften neu installieren.

So sieht es das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vor, das der Bundesrat am 8. Juli 2016 verabschiedet hat. Für Großverbraucher und Großerzeuger beginnt der verpflichtende Rollout sogenannter Smart Meter bereits ab dem kommenden Jahr.

Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften werden die neuen Stromzähler und auch den Einbau selbst bezahlen müssen. Der Gesetzgeber mutet ihnen diese Kosten zu, damit durch die digitalen Messgeräte intelligente Energienetze entstehen könnten. Schwankungen bei der Energiezufuhr aus Solar- und Windkraft ebenso wie beim Nutzerverhalten sollen so besser erfasst und gesteuert werden können.

Verbände wie der VDE mit seinem Forum Netztechnik/Netzbetrieb begrüßen die Einführung der neuen Technik. Allerdings kritisieren sie wie auch Verbraucherschützer einen noch mangelnden Datenschutz. Außerdem könnten die Geräte nach Ansicht mancher Experten »gehackt« werden. WiE/nd