Staatsregierung hilft reisenden Würstlbratern

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München. Bayerns Staatsregierung erleichtert den Betreibern von Würstl- und Imbissbuden auf Volksfesten das Leben. Künftig müssen sie ihr reisendes Geschäft nicht mehr in jeder Kommune aufs Neue genehmigen lassen, sondern lediglich anmelden. Das beschloss das Kabinett am Dienstag. Bisher galt für »Reisegastwirte«, die von Volksfest zu Volksfest ziehen, eine besondere Genehmigungspflicht - nicht wegen der Bratwürste oder sonstiger Leckereien, sondern für den Ausschank von Alkohol. Eine Reduzierung der sonstigen Pflichten eines Imbissbudenbesitzers ist damit nicht verbunden: Hygienevorschriften etc. gelten weiter. dpa/nd

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