Das Gefälle bei der Entlohnung bleibt

Studie fordert mehr Transparenz beim Managergehalt

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 3 Min.

Der 18. Juni 2009 war der Tag, an dem alles besser werden sollte. Deutschland erlebte gerade die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise. Schuld am Crash seien auch die exorbitanten Managergehälter, hieß es zu dieser Zeit. Doch nun werde umgesteuert, sagte die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD. Der Bundestag hatte an diesem Frühsommertag ein Gesetz verabschiedet, das die Entlohnung von Vorständen strenger regeln sollte.

Zwar wuchs die Wirtschaft im nächsten Jahr wieder. Doch in Sachen exorbitante Managergehälter hat sich seitdem nichts getan. Dies zeigt eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die am Donnerstag veröffentlicht wurde, und mehr Transparenz bei den Gehältern in den Konzernen nahelegt. Demnach lag die sogenannte Manager to Worker Pay Ratio - das Verhältnis von Managerentlohnung zu den durchschnittlichen Gehältern im Konzern - im Jahr 2008 beim 58-Fachen. 2014 verdienten die Vorstände der 30 DAX-Konzerne im Verhältnis zu ihren Untergebenen mit dem 57-Fachen nur geringfügig weniger.

Zudem variiert das Gehaltsgefälle in den größten deutschen Aktiengesellschaften extrem. So liegt der Faktor bei Beiersdorf und der Commerzbank lediglich beim 17- beziehungsweise 18-Fachen. Beim Skandalautobauer VW verdienten die Manager jedoch im Jahr 2014 das 141-Fache des Durchschnittsarbeiters. Bei der Deutschen Post und beim Sportartikelhersteller Adidas konnten die Manager mit mehr als dem Hundertfachen als einfache Angestellte nach Hause gehen.

Grob gesagt haben die Autorinnen der Studie, Marion Weckes und Qendresha Berisha, bei der Berechnung des Verhältnisses lediglich die im Geschäftsbericht der Konzerne ausgewiesenen Personalkosten durch die Anzahl der Angestellten geteilt und mit den Managergehältern ins Verhältnis gesetzt.

Damit erhält zwar man »grundsätzlich« die richtige Größe, wie sie schreiben. »Denn schließlich ist der Vorstand für alle Beschäftigten verantwortlich und deshalb die Vergütung auch hierzu in Relation zu setzen.« Doch so ganz zufrieden mit ihrer Datengrundlage sind die Autorinnen nicht. Sie stört vor allem, dass die Unternehmen in ihren Berichten nicht zwischen im In- und im Ausland Beschäftigten unterscheiden müssen. So kann das Verhältnis Manager-Angestellten-Vergütung vor allem auch dadurch steigen, dass die Beschäftigung in Länder verlagert wird, in denen die Löhne tendenziell geringer sind.

Weckes und Berisha schlagen deshalb als einen ersten Schritt eine Ausweispflicht der Manager to Worker Pay Ratio vor. Diese Kennzahl müsste ihnen zufolge insbesondere in Bezug auf Beschäftigte in unterschiedlichen Ländern berechnet werden und zudem auf Vollzeitäquivalenten beruhen. »Bei all dem würde es sich jedoch weiterhin um einen einfachen Ausweis handeln«, schreiben sie. Eigentlich bedürfe es aber einer Lösung, die das Gehaltsgefälle tatsächlich reduziert - beispielsweise einer Ratio-Obergrenze, fordern die beiden Forscherinnen eine Begrenzung der Managergehälter.

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