nd-aktuell.de / 12.10.2016 / Ratgeber / Seite 25

Sachkundenachweis wird eingeführt

Immobilien: Makler und Verwalter

Wann das Gesetz in Kraft treten soll, ist bislang nicht bekannt - es muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) rechnet damit, dass dies Ende 2017 der Fall sein wird.

Anders als beim Bestellerprinzip stieß das Gesetzesvorhaben auch in der Branche auf große Zustimmung: 82 Prozent der Makler befürworten die Einführung von Zulassungsregeln für ihren Beruf. Das zeigt der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale.

Laut Gesetzesvorhaben müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Sachkundenachweis vorlegen, um eine Gewerbeerlaubnis zu bekommen. Zudem sollen für Wohnungseigentumsverwalter erstmals verpflichtende Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes eingeführt werden.

Marktbereinigung und besseres Image

Die Mehrheit der befragten Immobilienprofis (76 Prozent) beurteilt die bislang geltenden Regelungen als unzureichend oder völlig unzureichend. 81 Prozent sind überzeugt, dass sich die Einführung eines Sachkundenachweises positiv auf das Image der Branche auswirken wird. 85 Prozent glauben, dass es Quereinsteiger künftig schwerer haben werden. 78 Prozent gehen sogar von einer marktbereinigenden Wirkung durch die geplante Zulassungsregelung aus. Nur jeder vierte Makler fürchtet, dass durch die Änderung unnötige Bürokratie entsteht.

96 Prozent erfüllen die Voraussetzungen

Die deutliche Mehrheit (96 Prozent) der befragten Makler ist überzeugt, auch zukünftig die Voraussetzungen für die Berufszulassung zu erfüllen. 46 Prozent sehen sich sowohl aufgrund ihrer Ausbildung als auch ihrer Berufserfahrung gewappnet. 39 Prozent führen ihre langjährige Tätigkeit im Maklerberuf ins Feld.

Sie profitieren von der im Gesetz vorgesehene »Alte-Hasen-Regelung«. Diese besagt, dass Makler mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung vom Nachweis der Sachkunde befreit sind. 11 Prozent der Makler sehen sich unabhängig von ihrer Berufserfahrung durch ihre Ausbildung ausreichend qualifiziert. Nur 4 Prozent sind sich nicht sicher, ob sie über eine entsprechende Qualifikation verfügen, oder gaben an, nicht über die ausreichende Berufserfahrung zu verfügen.

Verbraucherschützer: Gesetzentwurf positiv

Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt den Gesetzentwurf und wird prüfen, ob er hält, was die Bundesregierung verspricht - mehr Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer.

Von den bundesweit über neun Millionen Eigentumswohnungen (deutlich mehr als 22 Prozent aller Wohnungen) werden knapp die Hälfte von Eigentümern selbst bewohnt, knapp 50 Prozent vermietet. Eigentümergemeinschaften setzen Verwalter/innen zur Betreuung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums und zur Abrechnung des Hausgeldes ein.

Nach bisheriger Rechtslage müssen Verwalter weder berufliche Voraussetzungen erfüllen noch eine Pflichtversicherung vorweisen. Jede/r kann sich als Verwalter/in betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. So finden sich unter den professionellen Wohnungseigentumsverwaltungen auch solche, die sich schwerpunktmäßig als Immobilienmakler, Hausmeisterservice, Architekten oder gar Reinigungsdienst qualifiziert haben. Dabei hat die Praxis gezeigt, dass viele Vertreter solcher Berufsgruppen den speziellen Belangen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht gewachsen sind.

Weil aber eine unprofessionell arbeitende Verwaltung den Wert von Wohnanlagen mindert, dazu Schäden und Kosten für die einzelnen Wohnungseigentümer, die Mieter und die Gemeinschaft verursacht, forderten Verbraucherschützer bereits seit Jahren eine Berufszulassungsregelung. dpa/WiE/nd